FAQ

Wenn Sie ein Wohnungsgesuch aufgeben möchten, sende Sie uns bitte eine E-Mail an info@wgav.koeln. Wir werden sodann mit Ihnen Kontakt aufnehmen, dies bedeutet allerdings nicht, dass wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können.

Sollten wir eine passende Wohnung gefunden haben, ist der Erwerb der Mitgliedschaft in der WGaV erforderlich. Dies bedeutet, dass drei Genossenschaftsanteile gezeichnet und zusätzlich ein Eintrittsgeld gezahlt werden müssen. Erst hiernach kann mit der Genossenschaft ein Dauernutzungsvertrag über eine Wohnung abgeschlossen werden.

Eine Untervermietung Ihrer Wohnung ist genehmigungspflichtig. Bitte stellen Sie hierzu Ihren Antrag gerne per E-Mail. Eine Vermietung Ihrer Wohnung als B&B (Airbnb o.ä.) ist nicht möglich.

Eine bauliche Veränderung ist genehmigungspflichtig, daher stellen Sie im Vorfeld bitte einen entsprechenden Antrag. Unsere technischen Mitarbeitenden werden anschließend Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Ja, wenn sich vertragsrelevante persönliche Daten geändert haben, teilen Sie dies bitte schriftlich bzw. per E-Mail mit.

Die Änderung einer Bankverbindung kann nur schriftlich mitgeteilt werden.

Die Nutzungsgebühr wird regelmäßig zum 3. Werktag eines Monats im Voraus fällig. Die Zahlung der Nutzungsgebühr erfolgt bevorzugt per Lastschrifteinzug. Sollten Sie noch keinen Lastschrifteinzug mit der WGaV vereinbart haben, dass leisten Sie Ihre Zahlung bitte bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus, ein Samstag gilt nicht als Werktag.
Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, senden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat.

Wenn Sie eine Mietbescheinigung, z. B. für die Wohngeldstelle benötigen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gerne senden wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.

Die Kündigung ist schriftlich, spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats, einzureichen. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Sodann vereinbaren Sie einen gemeinsamen Wohnungsvorabnahmetermin. So bekommen Sie alle Informationen, wie Sie der WGaV die Wohnung zurückgeben müssen und welche nächsten Schritte folgen.
Es kann gut sein, dass die WGaV bereits während der Kündigungsfrist gemeinsam mit Interessierten die Wohnung besichtigen; hier ist Ihre Unterstützung gefragt.
Sofern Sie ebenfalls eine Garage/Stellplatz angemietet haben, so ist dieser Vertrag ebenfalls zu kündigen.

Gemäß Landesbauordnung NW müssen alle Rauchwarnmelder einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Hier ist Ihre Mithilfe gefragt – Gerne können Sie Ihre Rauchwarnmelder eigenhändig prüfen. Es wird angeraten mehrmals im Jahr eine eigenhändige Prüfung vorzunehmen

Sollte kein „Piepen“ ertönen, setzen Sie sich bitte zwecks Austauschs mit uns in Verbindung. Alternativ werden die Rauchwarnmelder durch einen unserer Haustechniker geprüft. Die dafür erforderlichen Termine in der Wohnung werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.

Treppenhäuser und Kellergänge sind Flucht- und Rettungswege. Gegenstände im Hausflur, auch Kinderwagen und Rollatoren, behindern Rettungsarbeiten, versperren den Fluchtweg, feuern eventuelle Brände noch zusätzlich an und werden bei starker Rauchentwicklung zu gefährlichen Stolperfallen. Auf Speichergeschossen abgestellte Gegenstände stellen unzulässige Brandlasten dar.

Die Haltung von ungefährlichen Kleintieren (z.B. Katzen, Zierfische, Ziervögel, Hamster, Mäuse, Kaninchen oder Meerschweinchen) in üblicher und angemessener Zahl erfordert keine Erlaubnis.
Wenn Sie einen Antrag zur Genehmigung eines Hundes stellen möchten, teilen Sie uns bitte die Rasse und das Alter des Hundes mit. Listenhunde sind grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Genehmigung kann auf Widerruf erteilt werden.

Dies kann nur bei Zustimmung aller Hausparteien erfolgen. Zur Einholung der Zustimmungen steht Ihnen hier folgendes Formular zur Verfügung:

Das Grillen mit Holzkohle ist grundsätzlich nicht gestattet. Dem gelegentlichen Grillen mit einem Gas- oder Elektrogrill steht allerdings nichts im Wege, solange die anderen Mitglieder nicht beeinträchtigt werden.

Es ist im Zusammenleben mit anderen Menschen immer das Wichtigste, miteinander zu reden. Nehmen Sie persönlichen Kontakt mit Ihrem Nachbar oder Ihrer Nachbarin auf; sprechen Sie die Dinge, die Sie stören, offen und ehrlich an und bleiben Sie dabei stets wertschätzend. So werden Sie fast immer eine gemeinsame Lösung finden. Erst wenn dies nicht möglich ist, teilen Sie uns die Situation mit.
Bitte beachten Sie: Kinderlärm ist kein Lärm, hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme.

Sollten Sie sich bedroht fühlen, wenden Sie sich bitte an die Polizei (Tel. 110).