Förster begann auch der Wiederaufbau der Genossen- schaftshäuser. Der zuvor für die Bauprojekte der Genossenschaft zuständig gewesene Ernst Scheidt blieb nach dem Krieg zunächst verschollen. Er schien zwar keine Projekte für die Genossenschaft mehr aus- zuführen, blieb aber Mitglied bis zu seinem Tod am 14. April 1961. In den Gremien der Siedlungsgenossenschaft Neu- Braunsfeld sah es ganz ähnlich aus wie bei der Genos- senschaft am Vorgebirgspark. Am 21. Dezember 1947 fand ihre erste Generalversammlung nach dem Krieg statt, in der ein neuer Aufsichtsrat gewählt wurde, da die Amtsperioden aller Mitglieder abgelaufen waren. Der Aufsichtsrat hatte aus den Genossen Johann Bensberg, Karl Tinnefeld und Wilhelm Franke bestan- den, der Vorstand aus den Herren Peters, Hennig und Graf. Auf der Generalversammlung wurde der Auf- sichtsrat wieder erweitert und neu beziehungsweise wiedergewählt. Fortan bestand er aus den Genossen Franke, Tinnefeld, Knott, Hans Duchow, Paul Pritz und Otto Hennig. Letzterer war aus beruflichen Gründen vom Vorstand in den Aufsichtsrat gewechselt. Der Vor- stand wurde daraufhin durch Karl Hillen ergänzt. An dieser Generalversammlung, auf der auch der diskri- minierende Passus gestrichen wurde, dass Juden nicht Mitglied der Genossenschaft sein dürften, nahmen nur 19 Mitglieder teil. Dies lässt sich sicherlich darauf zurückführen, dass insgesamt in Köln noch kaum Wohnungen wiederauf- gebaut worden waren und die Lebenssituation der Menschen an allen Ecken und Enden von existenziel- len Sorgen und Nöten geprägt war. Die Nachkriegszeit Finanzierungsbeihilfen zum Wiederaufbau Bereits vor Kriegsende, aber auch in den folgenden Monaten und Jahren kamen zahlreiche Flüchtlinge aus den ehemals deutschen Gebieten in Polen sowie aus der sowjetischen Besatzungszone nach Westdeutsch- land. Auch diese mussten untergebracht werden, was angesichts der problematischen Lage auf dem Woh- nungsmarkt kein leichtes Unterfangen war. Um Anreize zu schaffen, schnell guten Wohnraum herzustellen, wurden vom Sozialministerium, dem Ministerium für Wiederaufbau und dem Finanzministerium Zuschüsse für den Wiederaufbau solcher Wohnungen gewährt, die an Geflüchtete vermietet wurden. Pro Wohnraum konn- ten auf Antrag bis zu 500 DM gewährt werden. Kostenzuschüsse in Form von Darlehen zu besonders günstigen Konditionen gab es auch für die Unterbrin- gung von Facharbeitern in Genossenschaftswohnun- gen. Im Jahr 1949 stellte die Landesregierung Gelder für aus Schleswig-Holstein umgesiedelte Facharbeiter zur Verfügung: Für die Wiederherstellung oder den Bau einer Wohnung für einen Facharbeiter mit Familie konn- ten bis zu 3.000 DM, für die Bereitstellung einer reno- vierten Wohnung für einen Alleinstehenden bis zu 500 DM gezahlt werden. Die Wohnungsbaugenossenschaft am Vorgebirgspark hatte zu diesem Zweck bereits Anfang 1949 Gespräche mit einem umgesiedelten Facharbeiter geführt, dem sie im wiederaufzubauenden Haus Vorgebirgstraße 235 eine von vier Wohnungen zur Verfügung stellen wollte. Da sie jedoch bereits aus einer Übergangsbeihilfe Mit- tel für die Instandsetzung von acht weiteren Wohnun- gen erhalten hatte, war ungewiss, ob weitere Gelder aus diesem Topf bewilligt würden. Die Genossenschaft bat den Verband rheinischer Wohnungsunternehmen um Unterstützung bei ihrem Antrag, denn „wir können jedoch den umgesiedelten Facharbeiter nur unterbrin- gen, wenn wir gleichzeitig das ganze Objekt herrichten können. Es liegt uns nun sehr daran, diesen Umsiedler bei uns aufzunehmen, einmal um dem Mann für dau- ernd eine Bleibe zu schaffen, und andererseits auch, weil wir glauben, einen sehr befähigten und würdigen Reflektanten gefunden zu haben.“ 40 | 100 Jahre WGaV